Mindestalter:
20 Jahre bei Erweiterung, 24 Jahre bei Direkteinstieg
Fahrerlaubnisklasse A:
Krafträder mit einer Leistung von mehr als 35kW, oder das
Leistungsverhältnis ist über 0,2 kW je kg Leergewicht der Maschine
Ausbildungsfahrzeug:
Yamaha MT 07, Yamaha XT 700, Tracer 700
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B (Klasse 3)
6 Doppelstunden á 90 Min. allgemeine Theorie
4 Doppelstunden á 90 Min. klassenspezifische Theorie (Sondertheorie für Motorräder)
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (zwei Jahre)
keine theoretische Ausbildung, jedoch praktische Prüfung
Praktische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer Motorradfahrerlaubnis
X allgemeine Fahrstunden (kommt auf die Befähigung des Schülers an)
12 Fahrstunden á 45 Min. Sonderfahrten
( 3 Beleuchtungs-, 5 Überland- und 4 Autobahnfahrten
Bei Vorbesitz der Klasse A 2
Es werden keine Sonderfahrten gefordert
Wird der Besitzstand von mindestens 2 Jahren unterschritten sind 6 Sonderfahrten sowie eine theoretische Ausbildung gefordert.
(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) §15 (Fahrerlaubnisprüfung) (Es “darf” keine FE - Klasse übersprungen werden)
Motorrad - Klasse A
Ausbildungskosten
Grundgebühr
250,00 €
Je Fahrstunde
65,00 €
Je Sonderfahrt
70,00 €
Vorstellung zu
praktischen Prüfung
190,00 €
Quelle Yamaha