BE Anhänger
Für das Fahren mit Anhänger sind zwei grundsätzliche Fragen zu beantworten: 1. Darf ich mit meiner Fahrerlaubnis diesen Anhänger bewegen? (Fahrerlaubsnisrecht) 2. Darf mein Zugfahrzeug diesen Anhänger ziehen? Frage 1: Darf ich mit meiner Fahrerlaubnis diesen Anhänger bewegen? (Fahrerlaubsnisrecht) Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Fahrzeuge: - bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse sowie - Anhänger bis 750 kg geführt werden. - Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die Zugkombination 3500 kg nicht überschreiten (Wichtig: es muss immer die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge betrachtet werden) Ein Beispiel: Das Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse (siehe Fahrzeugpapiere unter F1) von 1820 kg, der Anhänger von 2000 kg. Diese Kombination dürfte nicht mit der Führerscheinklasse “B” gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg überschritten wird. Motorwagen Anhänger: 1820 kg zulässige Gesamtmasse 2000 kg zulässige Gesamtmasse
Welche Führerscheinklasse benötige ich für welchen Anhänger?
 BE & B96 -Anhänger
1820 kg zulässige Gesamtmasse Motorwagen 2000 kg zulässige Gesamtmasse Anhänger 3820 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination Diese Kombination darf nicht mit der Fahrerlaubnisklasse “B” gefahren werden Frage 2: Darf mein Zugfahrzeug diesen Anhänger ziehen? Diese Frage kann nur der Fahrzeughersteller beantworten! In der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs ist die maximale Anhängelast eines gebremsten Anhänger hier -1500 kg- oder ungebremsten -hier 660 kg- Anhängers beschrieben. Dieses Anhängelast darf nicht überschritten werden.
F1 =zulässige Gesamtmasse Q1=gebremst Q2 =ungebremst