Papiere und der Ablauf sind identisch mit der Klasse-B-Anmeldung
Antragsablauf:
Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
Zusatzangaben sind erforderlich, z.B. die Benennung von Begleitpersonen
Führerscheinausbildung in der Fahrschule kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann drei Monate und die Praktische Prüfung kann einen Monat vor Vollendung
des 17. Lebensjahres erfolgen
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Mindestalter: 30 Jahre
Mindestbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B: 5 Jahre
Punktekonto: Es dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Vekehrszentralregister enthalten sein.
Fahrtüchtigkeit: Für Begleitpersonen gilt eine Grenze von 0,5 Promille.
Eine Einweisung durch den betreuenden Fahrlehrer wird empfohlen
Prüfungsbescheinigung:
Die Prüfbescheinigung verliert drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit und muss
entsprechend vorher bei der Zulassungsbehörde gegen den Kartenführerschein ausgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren nur innerhalb Deutschlands
Fahrerlaubnis Klasse AM und L sind eingeschlossen
Fahrerlaubnisklasse Bf17 (begleitetes Fahren)
Fahrlehrer:
Michael Vennen
Handy
0171 8710 660
Günter Dinslaken
Handy
0171 4850 801
Ulrich Lambertz
Handy
0160 4568 559
Sandra Schulz
Handy
0157 590 555 54
Wir behaupten nicht die Besten zu sein, aber wir arbeiten daran!