Anhängerbetrieb (Welche Klasse welcher Anhänger?
Für das Fahren mit Anhänger sind zwei grundsätzliche Fragen zu beantworten:
1. Darf ich mit meiner Fahrerlaubnis diesen Anhänger bewegen? (Fahrerlaubsnisrecht)
2. Darf mein Zugfahrzeug diesen Anhänger ziehen?
Frage 1
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Fahrzeuge
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse sowie
- Anhänger bis 750 kg geführt werden.
- Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die Zugkombination 3500 kg nicht überschreiten
(Wichtig: es muss immer die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge betrachtet werden)
Ein Beispiel:
Das Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse (siehe Fahrzeugpapiere) von 1820 kg, der Anhänger von 2000 kg.
Diese Kombination dürfte nicht mit der Führerscheinklasse “B” gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse 3500 kg überschritten wird.
Motorwagen
Anhänger:
1820 kg zulässige Gesamtmasse
2000 kg zulässige Gesamtmasse
1820 kg zulässige Gesamtmasse Motorwagen
2000 kg zulässige Gesamtmasse Anhänger
3820 kg zulässige Gesamtmasse Fahrzeugkombination
Diese Kombination dürfte nicht mit der Fahrerlaubnisklasse “B” gefahren werden
Die zweite Frage kann nur der Fahrzeughersteller beantworten!
In der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs ist die maximale Anhängelast
eines gebremsten oder ungebremsten Anhängers beschrieben.
Dieses Last darf nicht überschritten werden.
zulässige Gesamtmasse
gebremst
ungebremst
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